Allgemeine Geschäftsbedingungen:



1. Geltungsbereich


Es gelten allgemein die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden.


 


2. Preise


Die offerierten Preise sind stets Nettopreise. Alle offerierten Nettopreise verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreisaufschläge oder anderer unvorhergesehener Ereignisse. Bis zum Erhalt einer schriftlichen Bestätigung mit rechtsgültiger Unterschrift sind die Preise als unverbindlich zu betrachten.


 


3. Zahlungsbedingungen


Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Waren bleiben sie Eigentum der KLICK Marketing AG. Die KLICK Marketing AG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Arbeitsabwicklung über mehr als zwei Monate hinzieht, so ist die KLICK Marketing AG berechtigt, Vorauszahlung zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzulegen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden oder wenn die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht erbracht werden kann. Die Verrechnung ist nicht zulässig. Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist dann auf der Rechnung ersichtlich.


 


4. Lieferfristen


Fest zugesicherte Lieferfristen gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Daten, Gut zum Druck usw.) vereinbarungsgemäss bei der KLICK Marketing AG eintreffen. Auf einem Angebot / einer Auftragsbestätigung zugesicherte Lieferfristen beginnen, sobald die schriftliche Druckfreigabe vorliegt. Wird das «Gut zum Druck» nicht rechtzeitig erteilt, so ist die KLICK Marketing AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitung des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung des Lieferfrist, für welche die KLICK Marketing AG kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegung oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel am Rohmaterial sowie Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder der KLICK Marketing AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Alle angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Der Käufer darf Teillieferungen nicht ausschliessen oder zurückweisen. Der Verkäufer muss den Eingang von Aufträgen und Bestellungen gegenüber dem Kunden nicht bestätigen.


 


5. Skizzen, Entwürfe


Skizzen, Entwürfe, Druckvorschläge und andere grafische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. Das Urheberrecht an derartigen Vorlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


 


6. Reproduktionsrecht


Die Reproduktion und der Druck aller von der KLICK Marketing AG zur Verfügung gestellten Vorlagen, Clichées, Daten, Muster und dergleichen, erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.


 


7. Reproduktionsunterlagen, Klischées, Werkzeuge


Die von der Druckerei erstellten Reproduktionsunterlagen (Satz, Druckplatten, usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der KLICK Marketing AG. Filme können an den Besteller ausgeliefert werden, sofern

eventuelle Urheberrechte der KLICK Marketing AG gewahrt bleiben.


 


8. Mehraufwand


Vom Besitzer verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Manuskriptbereinigung und Überarbeitung sowie nach dem «Gut zum Druck» verlangte Änderungen, die einen Mehraufwand nach sich ziehen werden gesondert und zusätzlich verrechnet.


 


9. Autorkorrekturen


Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.




10. Branchenübliche Toleranzen


Branchenübliche Toleranzen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Originalgetreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger bleiben vorbehalten. Soweit die KLICK Marketing AG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der KLICK Marketing AG. Geringe Farb- und Passerabweichungen sind bei einigen Drucksystemen normal und müssen akzeptiert werden.


11. Mehr- oder Minderlieferungen


Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Menge können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.


 


12. Mängelrüge


Die von der KLICK Marketing AG gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang schriftlich zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Sekundärhaftung für indirekten Schaden aus Mängel der Ware wird von der KLICK Marketing AG nicht übernommen.


 


13.Vom Besteller geliefertes Material


Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist der KLICK Marketing AG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus eine allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.


 


14. Lieferungen,Verpackung


Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz sind Verpackungs- und Transportkosten im Preis nicht inbegriffen.


 


15. Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens im Eigentum der KLICK Marketing AG. Sie ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt auf einseitiges Begehren hin im Eigentumsvorbehaltregister eintragen zu lassen.


 


16. Haftung


Der KLICK Marketing AG übergebenen Manuskripte, Clichées, Originale, Fotografien, Daten, usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt.Weitergehende Risiken hat der Besteller selbst zu tragen.


 


17. Proben


Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der KLICK Marketing AG druckreif zu erklären, und mit einer Unterschrift des Bestellers zu versehen, zurückzusenden. Die KLICK Marketing AG haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird die Zustellung von Proben nicht verlangt so beschränkt sich die Haftung der KLICK Marketing AG für Satz- und andere Fehler auf grobes Verschulden.


 


18. Aufbewahrung von Druckunterlagen


Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Filmen, Satz, Abzügen, Daten sowie Werkzeugen besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine allfällige Lagerung erfolgt ebenfalls auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.


 


19. Elektronische Daten


Elektronische Daten, Dokumente in CorelDraw, PageMaker, PhotoShop, Illustrator, usw. bleiben Eigentum der KLICK Marketing AG. Die Kundschaft hat Recht auf die Filme, falls verrechnet. Ansonsten werden die Filme nur gegen Verrechnung geliefert.


 


20.Warenmuster


Alle Muster werden generell verrechnet und können, sofern nicht anders vereinbart, nicht retourniert werden.


 


21. Erfüllungsort


Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der KLICK Marketing AG.


 


22. Recht auf Gerichtsstand


Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer untersteht dem liechtensteinischen Recht. Der Gerichtsstand ist Vaduz.


 


23. Anerkennung


Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der AGB durch den Besteller ein.